Grundsteuerreform – Mehreinnahmen für die Gemeinde?

Jede*r Eigentümer*in kennt seit Juli 2022 das Dilemma. Entweder sich mit den Vordrucken wegen der Grundsteuer auseinandersetzen und studieren, so dass genau das gezahlt wird, was auch gezahlt werden muss oder die Vordrucke schnell ausfüllen und damit eine Chance zu verpassen, weniger Steuern zu zahlen oder sogar wegen unwissentlicher Fehler bezichtigt zu werden, Steuerhinterziehung begangen zu haben.

Warum muss alles so kompliziert sein? Alle Parteien haben sich doch den Abbau der Bürokratie auf die Fahne geschrieben und dann kommt so etwas dabei heraus.  Es gibt doch einfachere Modelle, die vielleicht nicht jede einzelne Nuance berücksichtigt, dabei aber zumindest nicht so aufwendig erscheinen. Im Übrigen befinden wir uns im Zeitalter der Digitalisierung. Warum können die Behörden die Daten nicht zusammentragen? Warum muss der/die Bürger*in diese Formulare ausfüllen?

Nun gut! Wir müssen die Vordrucke ausfüllen und hoffen, dass die Vertreter*innen der Gemeinde Trittau daran denken, dass mit der Grundsteuerreform nicht die finanzielle Einnahmequelle erhöht werden, sondern sich nur die Grundlagen ändern sollen.

Deshalb spricht sich die BGT dafür aus, dass sich die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht aufgrund der Reform im Jahre 2025 erhöhen dürfen und wird einen entsprechenden Antrag der Gemeindevertretung einreichen.

Im Einzelfall wird es wahrscheinlich zu Erhöhungen kommen, da andere Daten zu Grunde gelegt werden, aber dafür werden andere Eigentümer*innen entlastet.

Klar ist aber auch, dass die Gemeinde für die Finanzierung ihrer Aufgaben auf die Grundsteuer angewiesen ist und wenn die Ausgaben weiterhin so steigen wie bisher, ist es irgendwann erforderlich, die Grundsteuer zu erhöhen.

Hierbei ist es für die BGT eine Selbstverständlichkeit, dass auf die Ausgaben geachtet wird und jede Investition oder Zuwendung auf ihre positive Nachhaltigkeit kritisch bewertet wird.