Die Widmung von Straßen steht nicht im Widerspruch zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge!

Die Bürgergemeinschaft Trittau (BGT) steht weiter zu dem Vorhaben, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Dieses Ziel wird nicht dadurch aufgegeben, dass die BGT-Fraktion der Widmung der Otto-Hahn-Straße und der Bunsenstraße zugestimmt hat. Auch, wenn die Widmung dieser Straßen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich erforderlich ist, ist gründlich abzuwägen gewesen, ob eine Ablehnung der Widmung sinnvoll erscheinen würde. Zunächst wäre dem Abwägungsprozess nicht gerecht geworden, wenn die Nichtzustimmung nur auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen reduziert worden wäre. Zumal Gerichtsentscheidungen bekannt sind, nach denen die Widmung nachgeholt werden könnte oder gegebenenfalls keine Widmung erforderlich sei, weil die öffentliche Straße auf andere Weise festgestellt hätte werden können oder auch gesehen wird, dass sowieso die Mehrheit der Gemeindevertretung für die Widmung stimmt. Wegen der tief greifenden weiteren Auswirkungen einer Widmung ist es notwendig, das Risiko der Unvollständigkeit der Widmung zu begrenzen. Aus diesem Grunde hat die BGT-Fraktion für die Widmung gestimmt. Nach der Kommunalwahl haben sich nun die Fraktionsstärken in der Gemeindevertretung geändert, so dass die BGT-Fraktion unabhängig von der Widmung der genannten Straßen zum wiederholten Male den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellen wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die anderen Fraktionen hierzu positionieren.

(Bild-Quelle: https://www.google.com/maps/search/google/@53.6245433,10.3970617,656m/data=!3m1!1e3?entry=ttu)